Radlader RL 20
Die Ladekapazität und Lenkart sind wichtige Entscheidungskriterien bei der Wahl des passenden Radladers.
Radlader bis 20 km/h dürfen mit Führerschein Klasse 5 oder L gefahren werden.
Ja. Alle Hoflader stehen ebenfalls Privatnutzern zur Verfügung.
Die Abholung des Radladers am Vorabend der Miete ist nach Absprache möglich.
Radlader werden nach Schaufelvolumen unterschieden.
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