Minikran MC 87.3 D/E II
Im Mietpark stehen Spezialkrane mit Vakuumhebegeräten, JIB-Armen und Kranspitzen zur Verfügung.
Für die Anmietung eines Glasmontagegeräts ist kein Kranschein erforderlich. Anwenden dürfen Glaskrane jedoch nur volljährige Personen, die im Führen und Instandhalten unterwiesen sind.
Häufig sind Minikrane eine Alternative zu Mobilkranen, besonders dann, wenn sie einen unmittelbaren Zugang zum Einsatzort ermöglichen. Zudem bieten sie den Vorteil der Eigenbedienung.
Autokrane, Teleskopkrane, Turmdrehkrane oder Gittermastkrane gehören zu den bekanntesten Bauarten bei Kranen.
Raupenkrane werden im öffentlichen Straßenraum per Tieflader transportiert. Da sie keiner Abstützung bedürfen, können Raupenkrane ohne Rüstzeit in Betrieb genommen werden.
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