Miniraupenkran RC 93.3 MD
Krane definieren sich nach § 2 der UVV für Krane (DGUV V 52) als "Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragemittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen".
Der Minikran MC 55.1 E ist mit 995 kg Tragkraft ist der kompakteste der Vermietung. Der leistungsstärkste Kran ist mit maximal 3830 kg Tragkraft der MC 168.4 D/E.
Minikrane zur Miete werden arbeitstäglich abgerechnet. Wochenenden sind mietfrei, wenn mit dem Kran nicht gearbeitet wird.
Die Reichweiten unserer Minikrane variieren je nach Modell. Der größte Kran verfügt über einen Arbeitsradius bis 16,00 m.
Als Zusatzausstattung für Krane stehen Kranspitzen und Glassauger zur bedarfsgerechten Miete zur Verfügung.
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