Miniraupenkran RC 93.3 MD
Krane definieren sich nach § 2 der UVV für Krane (DGUV V 52) als "Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragemittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen".
Minikrane und Raupenkrane werden ausschließlich gewerblich vermietet.
Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie kompetent bei der Suche nach dem passenden Kran.
Für die Anmietung eines Glasmontagegeräts ist kein Kranschein erforderlich. Anwenden dürfen Glaskrane jedoch nur volljährige Personen, die im Führen und Instandhalten unterwiesen sind.
Spezialkrane kommen in verschiedenen Branchen wie z. B. im Bauwesen, Glasbau, in er Logistik- und Transportindustrie oder im Messebau zum Einsatz.
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