Minikran MC 168.4 D/E K II
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Für verkaufte Maschinen zurzeit noch nicht. Bis es so weit ist, stehen wir Ihnen gerne als fachkompetenter Tippgeber zur Verfügung.
Die Gewährleistung ist über die Verkaufs AGB´s geregelt.
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