Minikran MC 168.4 D/E K II
Nach dem käuflichen Erwerb verfügen Sie frei über Ihre Maschine. Es werden unsererseits keine Bedingungen bezüglich des späteren Einsatzorts gestellt.
Wir investieren ständig in innovative Technologien, um unseren Kunden höchste Qualität zu bieten und in der Vermietungsbranche führend zu bleiben.
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
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