Rüttelplatte RP 12 kN 90 kg
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Bevor Sie Ihr Kaufgerät bekommen erfolgt eine komplette Durchsicht und Funktionsprüfung der Maschine sowie eine Erneuerung der UVV. Das Gerät wird Ihnen vollgetankt und gereinigt übergeben.
Grundsätzlich ja, sofern zum Buchungstermin keine Folgemieten bestanden und kein fixer Mietzeitraum vereinbart wurde.
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