Raupenbagger RB 510 K
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Baustellenstapler müssen robust und geländetauglich sein. Allradantrieb, grobe Reifen und eine gute Federung sorgen für Stabilität – Vollkabine und Beleuchtung für Einsatzbereitschaft bei jedem Wetter.
Derzeit bieten wir noch keine Wartungs- und Serviceverträge für unsere Kaufmaschinen an.
Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
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