Teleskoparbeitsbühne TB 278 KD II
Gerade auf innerstädtischen Baustellen oder beengten Zufahrten zählt jeder Zentimeter.
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Höhe, Standort und Nutzung ab. Meist gilt sie ab 2 Metern – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.
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