Teleskoparbeitsbühne TB 278 KD II
LKW-Arbeitsbühnen und Anhängerarbeitsbühnen mit Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden. Selbstfahrende Arbeitsbühnen, z. B. Scheren und Gelenkteleskopbühnen, werden als selbstfahrende Arbeitsmaschine behandelt.
Scherenbühnen mit Dieselantrieb sind für den Einsatz im Außenbereich gedacht. Die gesundheitsschädlichen Emissionen des Dieselmotors erlauben keinen Einsatz in geschlossenen Räumen.
Der Radantrieb von Anhängerbühnen überträgt die Rotation einer Walze auf den Reifen und gewährleistet ein unkompliziertes Rangieren und Verfahren im Einsatzbereich.
Diesel Gelenkteleskopbühnen verfügen über grobstollige schaumgefüllte Geländereifen.
Ja, das Abstützsystem ermöglicht den Einsatz von Diesel Scherenbühnen auf abschüssigem Terrain.
* Pflichtfelder