Teleskoparbeitsbühne TB 278 KD II
Die meisten Mastbühnen verfügen über Arbeitshöhen zwischen 6 und 12 m.
Höhenzugangstechnik, z. B. eine Teleskopmastbühne, bedienen darf, wer nachweislich in die Bedienung unterwiesen ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
Nein. Mastbühnen stehen nur gewerblichen Nutzern zur Miete zur Verfügung.
Raupenarbeitsbühnen aus dem Verleih erreichen Arbeitshöhen von 13 - 50 m.
Nein. LKW-Arbeitsbühnen werden nur zur Selbstabholung vermietet.
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