Teleskoparbeitsbühne TB 278 KD II
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Gerade auf innerstädtischen Baustellen oder beengten Zufahrten zählt jeder Zentimeter.
Die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Bundesland.
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