Teleskoparbeitsbühne TB 278 KD II
Bei der Anmietung von LKW-Arbeitsbühnen ist in der Vermietung grundsätzlich eine gültige Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse vorzulegen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t reicht Klasse B bzw. alte FKL 3. Die Steuerung von Bühnen über 3.500 kg setzt je nach Bauart Klasse C oder C 1 voraus.
Einige große LKW-Arbeitsbühnen eignen sich für Unterflurarbeiten bis -6 m.
Aufgrund ihrer drei Lenkarten gelten D-Gelenkteleskopbühnen als wendig.
Teleskopbühnen sind in der Regel mit allen Komponenten für den harten Außeneinsatz ausgestattet: Allradantrieb, Geländereifen, hohe Bodenfreiheit, robustes Fahrwerk, Pendelachse und leistungsstarker Diesel-Antrieb.
Manuelle Teleskopmastbühnen eignen sich für eingeschossige Höhenarbeiten in allen Branchen.
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