Gelenkteleskopbühne GTB 169 EK II
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Wir investieren ständig in innovative Technologien, um unseren Kunden höchste Qualität zu bieten und in der Vermietungsbranche führend zu bleiben.
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
* Pflichtfelder