Raupenhubsteiger RAB 300 T D/E
Fahrplatte II
Stapelbox für Fahrplatte II
LKW-Arbeitsbühnen und Anhängerarbeitsbühnen mit Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden. Selbstfahrende Arbeitsbühnen, z. B. Scheren und Gelenkteleskopbühnen, werden als selbstfahrende Arbeitsmaschine behandelt.
Führerscheinklasse C 1 oder die alte Klasse 3.
Manuelle Teleskopmastbühnen sind sehr umweltfreundlich.
Elektro-Gelenkteleskopbühnen sind in der Regel mit glatten Hartgummireifen ausgestattet.
Manuelle Teleskopmastbühnen sind leichter als jede andere vergleichbare Low-Level Arbeitsbühne. Sie wiegen je nach Maschine weniger als 200 kg.
* Pflichtfelder