Minikran MC 168.4 D/E K II
Glassauger GS 600 W
Häufig ja! Bitte informieren Sie sich über erforderliche Prüfungen für das Bestimmungsland vor dem Export.
Abhängig von der Mauerhöhe, dem Boden und der Beanspruchung gilt als Faustregel: Mindestens 80 cm tief und 30 – 40 cm breit sollte ein Fundament für frei stehende Mauern sein.
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Höhe, Standort und Nutzung ab. Meist gilt sie ab 2 Metern – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.
Wir bieten dir eine sichere Zukunft, gute Bezahlung und Entwicklungsmöglichkeiten – alle Details besprechen wir persönlich im Vorstellungsgespräch.
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