Minikran MC 87.3 D/E II
Glassauger GS 800 W
Krane definieren sich nach § 2 der UVV für Krane (DGUV V 52) als "Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragemittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen".
Ja, Raupenkrane sind ideal für den Einsatz in schwerem und unbefestigtem Gelände.
Mini Krane der Vermietung haben zwischen 5,50 m und 16,80 m Hebehöhe – mit Kranspitze lassen sich bis zu 20,70 m Hebehöhe erzielen.
Ja, dank Gummi-Raupenketten verfügen die Minikrane über volle Geländegängigkeit.
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