Kleinkran MC - Jib 114.1 D/E
Glassauger GS 800 W
Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie kompetent bei der Suche nach dem passenden Kran.
Krane definieren sich nach § 2 der UVV für Krane (DGUV V 52) als "Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragemittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen".
Ein Minikran ist ein äußerst kompakter, flexibler und leichtgewichtiger Kran, der speziell für das Heben von Lasten in beengten Bereichen und auf anspruchsvollem Terrain entwickelt wurde.
Minikrane zur Miete werden arbeitstäglich abgerechnet. Wochenenden sind mietfrei, wenn mit dem Kran nicht gearbeitet wird.
Ja, Raupenkrane verfügen je nach Modell über Teil- oder Vollkabinen.
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