Scherenbühne SB 158 ELDI
Je nach Gerätetyp sind LKW-Arbeitsbühnen für 2 bis 3 Personen zugelassen.
Auf dem Privatgrundstück darf jede eingewiesene Person eine Anhängerbühne betreiben.
Elektro-Gelenkteleskopbühnen sind in der Regel mit glatten Hartgummireifen ausgestattet.
Höhenzugangstechnik, z. B. eine Teleskopmastbühne, bedienen darf, wer nachweislich in die Bedienung unterwiesen ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
230 V Netzstrom.
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