Radlader RL 75
Raupenbagger RB 510 K
Unter Einhaltung bestimmter Richtlinien dürfen Radlader auf der Straße gefahren werden.
Die Reinigung des Radladers durch den Mieter wird empfohlen, da Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt wird.
Radlader bis 20 km/h dürfen mit Führerschein Klasse 5 oder L gefahren werden.
Ja. Alle Hoflader stehen ebenfalls Privatnutzern zur Verfügung.
Die Mindestmietzeit für Radlader beträgt 1 Arbeitstag inkl. 8 Betriebsstunden.
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