Materiallift ML 300-730
Fahrgerüst BGS 8.5
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Abhängig von der Mauerhöhe, dem Boden und der Beanspruchung gilt als Faustregel: Mindestens 80 cm tief und 30 – 40 cm breit sollte ein Fundament für frei stehende Mauern sein.
Wir pflegen einen respektvollen Umgang und fördern eine positive Teamatmosphäre, in der effektive Zusammenarbeit und Integration neuer Mitarbeiter im Fokus stehen.
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