Glassauger GS 800 W
Die Mindestmietzeit für einen Kran beträgt 1 Tag inkl. 8 Betriebsstunden. Eine Verlängerung der Mietzeit ist bedarfsgerecht tageweise oder für den mehrschichtigen Betrieb möglich.
Häufig sind Minikrane eine Alternative zu Mobilkranen, besonders dann, wenn sie einen unmittelbaren Zugang zum Einsatzort ermöglichen. Zudem bieten sie den Vorteil der Eigenbedienung.
Für die Anmietung eines Glasmontagegeräts ist kein Kranschein erforderlich. Anwenden dürfen Glaskrane jedoch nur volljährige Personen, die im Führen und Instandhalten unterwiesen sind.
Kompakte Telekrane der Vermietung erreichen maximal 16,70 m, bzw. mit Kranspitze maximal 22,00 m Hebehöhe.
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