Schwerlast-Teleskoparmstapler STS 860
Grundsätzlich ja, sofern zum Buchungstermin keine Folgemieten bestanden und kein fixer Mietzeitraum vereinbart wurde.
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
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Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Höhe, Standort und Nutzung ab. Meist gilt sie ab 2 Metern – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.
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