Elektro-Gelenkhebebühne GTB 120 EK-3d
Minikran MC 168.4 D/E K II
In Deutschland dürfen Privatpersonen auf Privatgelände ohne spezielle Fahrerlaubnis eine Arbeitsbühne nutzen. Die gewerbliche Nutzung von Arbeitsbühnen ist an Bedingungen, z. B. eine Unterweisung, geknüpft.
Höhenzugangstechnik, z. B. eine Teleskopmastbühne, bedienen darf, wer nachweislich in die Bedienung unterwiesen ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
Elektro-Teleskopbühnen sind voll geländegängig.
Elektro-Gelenkbühnen werden in verschiedenen Branchen eingesetzt, wie zum Beispiel im Bauwesen, bei Montage- und Wartungsarbeiten, in Lagerhallen, bei der Reinigung von Gebäuden und in der Event-Branche.
Die zulässige Personenzahl beträgt je nach Bauart 2-3.
* Pflichtfelder