Scherenbühne SB 102 E
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Für bestimmte Maschinen besteht die Möglichkeit auf einen Mietkauf.
Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
Berufliche Weiterbildungen für unsere Mitarbeiter werden von uns gefördert und gefordert. Hierzu gehören interne Fortbildungen sowie Zusatzqualifikationen.
Grundsätzlich ja, sofern zum Buchungstermin keine Folgemieten bestanden und kein fixer Mietzeitraum vereinbart wurde.
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