Scheren Arbeitsbühne SB 121 E
Abhängig von der Mauerhöhe, dem Boden und der Beanspruchung gilt als Faustregel: Mindestens 80 cm tief und 30 – 40 cm breit sollte ein Fundament für frei stehende Mauern sein.
Ein hydraulischer Seitenschieber erlaubt das seitliche Verschieben der Gabelzinken, ohne den Stapler zu bewegen – ideal zum präzisen Be- und Entladen sowie für Arbeiten in engen Bereichen.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
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