Hubbühne SB 78 ELDI
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Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
Nach dem käuflichen Erwerb verfügen Sie frei über Ihre Maschine. Es werden unsererseits keine Bedingungen bezüglich des späteren Einsatzorts gestellt.
Baustellenstapler müssen robust und geländetauglich sein. Allradantrieb, grobe Reifen und eine gute Federung sorgen für Stabilität – Vollkabine und Beleuchtung für Einsatzbereitschaft bei jedem Wetter.
Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Umkreises.
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