Elektro-Scherenbühne SB 82 EB
Höhenzugangstechnik, z. B. eine Teleskopmastbühne, bedienen darf, wer nachweislich in die Bedienung unterwiesen ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
Allradlenkung verleiht Teleskopbühnen eine gute Manövrierfähigkeit.
Eine Elektro-Gelenkteleskopbühne einsetzen darf, wer eine Unterweisung in den Maschinentyp erhalten hat, für die Bedienung geeignet und mindestens 18 Jahre alt ist.
Bei der Wahl der passenden Diesel-Gelenkteleskopbühne ist das Reichweitendiagramm ein entscheidendes Hilfsmittel.
Elektro-Teleskopbühnen werden per Anschluss an das normale Stromnetz aufgeladen.
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