Elektro-Scherenbühne SB 82 EB
LKW-Arbeitsbühnen und Anhängerarbeitsbühnen mit Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden. Selbstfahrende Arbeitsbühnen, z. B. Scheren und Gelenkteleskopbühnen, werden als selbstfahrende Arbeitsmaschine behandelt.
Teleskopbühnen werden deutschlandweit vermietet.
Eine Elektro-Gelenkteleskopbühne einsetzen darf, wer eine Unterweisung in den Maschinentyp erhalten hat, für die Bedienung geeignet und mindestens 18 Jahre alt ist.
Privatpersonen, das Handwerk, der Gala-Bau und Gebäudemanager setzen Anhängerarbeitsbühnen ein.
Diesel Scherenarbeitsbühnen kommen im Außenbereich, Elektro Scherenbühnen im Innenbereich zum Einsatz.
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