Elektro-Scherenbühne SB 82 EB
Aufgrund ihrer drei Lenkarten gelten D-Gelenkteleskopbühnen als wendig.
Höhenzugangstechnik, z. B. eine Teleskopmastbühne, bedienen darf, wer nachweislich in die Bedienung unterwiesen ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
Hybrid-Gelenkteleskopbühnen verfügen je nach Gerätetyp über Korbtragkräfte von 250 – 280 kg. Dies entspricht, wie auch die Arbeitskorbgröße, dem Standard bei Auslegerarbeitsbühnen.
Die maximale Arbeitshöhe und die maximale seitliche Reichweite sind bei Elektro-Gelenkteleskopbühnen wesentliche Parameter.
Bei der Anmietung von LKW-Arbeitsbühnen ist in der Vermietung grundsätzlich eine gültige Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse vorzulegen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t reicht Klasse B bzw. alte FKL 3. Die Steuerung von Bühnen über 3.500 kg setzt je nach Bauart Klasse C oder C 1 voraus.
* Pflichtfelder