Scherenhubsteiger SB 81 EC
LKW-Arbeitsbühnen und Anhängerarbeitsbühnen mit Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden. Selbstfahrende Arbeitsbühnen, z. B. Scheren und Gelenkteleskopbühnen, werden als selbstfahrende Arbeitsmaschine behandelt.
LKW-Steiger werden bei wechselnden Einsatzorten und Kurzzeiteinsätzen bevorzugt. Teleskoparbeitsbühnen bieten im harten Baustellenalltag einen geländegängigen, mobilen Höhenzugang.
Die Standardtragkraft von Gelenkteleskopbühnen im Verleih beträgt 230 kg.
Bei Arbeitsbühnen bestimmen alleine physikalische Grenzen die Maximalhöhen. Somit sind Hebebühnen bis 50 m in vielen Vermietungen längst Standard.
Diesel Gelenkbühnen mit hydraulischer Drehzahlregelung gelten als vergleichsweise verbrauchsarm.
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