Scherenarbeitsbühne SB 77 E
Grundsätzlich ja, sofern zum Buchungstermin keine Folgemieten bestanden und kein fixer Mietzeitraum vereinbart wurde.
Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Ein hydraulischer Seitenschieber erlaubt das seitliche Verschieben der Gabelzinken, ohne den Stapler zu bewegen – ideal zum präzisen Be- und Entladen sowie für Arbeiten in engen Bereichen.
Gerade auf innerstädtischen Baustellen oder beengten Zufahrten zählt jeder Zentimeter.
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