Scherenarbeitsbühne SB 77 E
Grundsätzlich ja, sofern zum Buchungstermin keine Folgemieten bestanden und kein fixer Mietzeitraum vereinbart wurde.
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Höhe, Standort und Nutzung ab. Meist gilt sie ab 2 Metern – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
* Pflichtfelder