Gelenkhebebühne GTB 160 D +
In Deutschland dürfen Privatpersonen auf Privatgelände ohne spezielle Fahrerlaubnis eine Arbeitsbühne nutzen. Die gewerbliche Nutzung von Arbeitsbühnen ist an Bedingungen, z. B. eine Unterweisung, geknüpft.
Wird die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschritten, reicht zum Ziehen einer Anhänger-Arbeitsbühne Führerscheinklasse B (alte FKL 3).
Ein teleskopierbarer Korbarm, Teleskopachsen, teleskopierbare Zusatzausleger oder Sonderausstattung wie Rußpartikelfilter sind besondere Merkmale bei Teleskoparbeitsbühnen.
Nein. Low-Level Mastbühnen werden nur an gewerbliche Nutzer vermietet.
Diesel-Gelenkteleskopbühnen mit Korbtragkräften über 400 kg oder Arbeitshöhen über 40 m gelten als besonders.
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