Gelenkhubsteiger GTB 178 D
Eine Teleskopbühne nutzen darf, wer in der Bedienung unterwiesen, mindestens 18 Jahre alt und physisch wie psychisch geeignet ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
Die Arbeitshöhe ist der entscheidende Parameter in Bezug auf eine Scherenarbeitsbühne
Die Einweisung findet im Rahmen der Übergabe statt, d. h. bei Abholung in der Mietstation respektive bei Anlieferung auf Ihrer Baustelle.
Kleinere Raupenbühnen sind übersichtlich gestaltet und lassen sich nach einer Unterweisung leicht bedienen. Große Raupenarbeitsbühnen ab 40 Metern aufwärts sind nur von Fachpersonal zu bedienen.
Mastbühnen mit Drehkranz und Korbarm verfügen über bis zu 3 m seitliche Reichweite.
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