Gelenkhubsteiger GTB 178 D
Höhenzugangstechnik, z. B. eine Teleskopmastbühne, bedienen darf, wer nachweislich in die Bedienung unterwiesen ist. Als Nachweis gilt die PAL-Card.
Eine Diesel Scherenbühne bedienen darf, wer hierauf eine Unterweisung erhalten hat und seine Befähigung nachweisen kann.
Wird die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschritten, reicht zum Ziehen einer Anhänger-Arbeitsbühne Führerscheinklasse B (alte FKL 3).
Die Akkuladung einer Elektro-Gelenkteleskopbühne hält je nach Beanspruchung bis zu 8 Stunden.
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