Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Im Feld Bemerkungen können Sie eine Kontaktinformation hinterlassen.
Unsere Gebrauchtmaschinen haben keine allgemein gültige Straßenzulassung.
Die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Bundesland.
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