Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Höhe, Standort und Nutzung ab. Meist gilt sie ab 2 Metern – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.
Bevor Sie Ihr Kaufgerät bekommen erfolgt eine komplette Durchsicht und Funktionsprüfung der Maschine sowie eine Erneuerung der UVV. Das Gerät wird Ihnen vollgetankt und gereinigt übergeben.
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