Nach dem käuflichen Erwerb verfügen Sie frei über Ihre Maschine. Es werden unsererseits keine Bedingungen bezüglich des späteren Einsatzorts gestellt.
Ja. Das Prüfbuch und die Wartungsprotokolle werden dem Käufer bei der Maschinenübergabe ausgehändigt.
Die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Bundesland.
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