Ja. Das Prüfbuch und die Wartungsprotokolle werden dem Käufer bei der Maschinenübergabe ausgehändigt.
Die Gewährleistung ist über die Verkaufs AGB´s geregelt.
Die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Bundesland.
Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
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