Kostenlose Miethotline
Nutzer fragen auch?

Ja. Das Prüfbuch und die Wartungsprotokolle werden dem Käufer bei der Maschinenübergabe ausgehändigt.

Die Gewährleistung ist über die Verkaufs AGB´s geregelt.

Die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Bundesland.

In der Regel erfolgt eine zeitnahe Reaktion auf Ihr Mietanliegen.

Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Ihr Kontakt

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