Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Häufig ja! Bitte informieren Sie sich über erforderliche Prüfungen für das Bestimmungsland vor dem Export.
Die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Bundesland.
Ja. Das Prüfbuch und die Wartungsprotokolle werden dem Käufer bei der Maschinenübergabe ausgehändigt.
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