Häufig ja! Bitte informieren Sie sich über erforderliche Prüfungen für das Bestimmungsland vor dem Export.
Abhängig von der Mauerhöhe, dem Boden und der Beanspruchung gilt als Faustregel: Mindestens 80 cm tief und 30 – 40 cm breit sollte ein Fundament für frei stehende Mauern sein.
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