Kostenlose Miethotline
Nutzer fragen auch?
Ja, wobei Nutzungstag = Miettag ist, unabhängig der Uhrzeit des tatsächlichen Arbeitsbeginns respektive -endes.
Gerne, wenn dies gewünscht und eine Alternativlösung darstellbar ist.

Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Höhe, Standort und Nutzung ab. Meist gilt sie ab 2 Metern – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.

Die Abrechnung erfolgt pauschal. 1 Arbeitstag inkludiert 8 Betriebsstunden. Ausnahme: 3-Stunden-Tarife.

Nach dem käuflichen Erwerb verfügen Sie frei über Ihre Maschine. Es werden unsererseits keine Bedingungen bezüglich des späteren Einsatzorts gestellt.

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