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Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.

Produkt- und auftragsabhängig können Verbrauchs- oder Abnutzungskosten sowie variable Zusatzaufwände anfallen, auf die bei Buchung hingewiesen wird.

Die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Bundesland.

Berufliche Weiterbildungen für unsere Mitarbeiter werden von uns gefördert und gefordert. Hierzu gehören interne Fortbildungen sowie Zusatzqualifikationen.

Samstage, Sonntage und vereinbarte Vorab- /Nachtermine sind mietfrei, sofern kein Betrieb stattfand.

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