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Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.

Der Rechnungslauf findet jeweils zum 15. und zum Ende des Monats, rückwirkend über den vorangegangenen Mietzeitraum, statt.

Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.

Ja, wobei Nutzungstag = Miettag ist, unabhängig der Uhrzeit des tatsächlichen Arbeitsbeginns respektive -endes.

Derzeit bieten wir noch keine Wartungs- und Serviceverträge für unsere Kaufmaschinen an.

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