Unsere Azubis werden von unserer Ausbildungsbeauftragten und weiteren Ansprechpartnern in den Abteilungen fachlich, organisatorisch und menschlich eng betreut.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Unsere Gebrauchtmaschinen werden technisch überholt, geprüft und optisch aufgearbeitet.
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Höhe, Standort und Nutzung ab. Meist gilt sie ab 2 Metern – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.
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