Ja, ein Selbstbau ist grundsätzlich erlaubt, solange baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Höhe und Lage kann eine Genehmigung nötig sein. Rücksprache mit dem Bauamt ist ratsam.
Gerade auf innerstädtischen Baustellen oder beengten Zufahrten zählt jeder Zentimeter.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Die Anlieferung erfolgt ebenerdig, frei Bordsteinkante an die bestätigte Lieferadresse.
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