Bevor Sie Ihr Kaufgerät bekommen erfolgt eine komplette Durchsicht und Funktionsprüfung der Maschine sowie eine Erneuerung der UVV. Das Gerät wird Ihnen vollgetankt und gereinigt übergeben.
Häufig ja! Bitte informieren Sie sich über erforderliche Prüfungen für das Bestimmungsland vor dem Export.
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von Höhe, Standort und Nutzung ab. Meist gilt sie ab 2 Metern – im Zweifel beim Bauamt nachfragen.
Baustellenstapler müssen robust und geländetauglich sein. Allradantrieb, grobe Reifen und eine gute Federung sorgen für Stabilität – Vollkabine und Beleuchtung für Einsatzbereitschaft bei jedem Wetter.
Wir pflegen einen respektvollen Umgang und fördern eine positive Teamatmosphäre, in der effektive Zusammenarbeit und Integration neuer Mitarbeiter im Fokus stehen.
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