Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Für verkaufte Maschinen zurzeit noch nicht. Bis es so weit ist, stehen wir Ihnen gerne als fachkompetenter Tippgeber zur Verfügung.
Die genehmigungsfreie Höhe variiert je nach Bundesland.
Du kannst deine Bewerbung bequem über unser Online-Bewerbungsformular einreichen. Alternativ akzeptieren wir auch Bewerbungen per E-Mail, Post oder persönlich.
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