Ja, wenn eine Gelangensbestätigung vorliegt und alle kaufmännischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Die Höhe von Lärmschutzwänden richtet sich nach Schutzziel, Vorschriften und Umgebung. Meist liegen sie zwischen 2 und 6 Metern, höhere Wände sind mit Genehmigung möglich.
Wir bieten dir einen sicheren Arbeitsplatz mit übertariflicher Bezahlung und Zusatzleistungen. Gerne gehen wir in einem Gespräch auf deine persönlichen Fragen und Wünsche ein.
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