Bevor Sie einen Anhänger mieten, kontrollieren Sie bitte folgende Punkte:

Darf ich mit meinem Kraftfahrzeug den ausgewählten Anhänger ziehen?
Überschreite oder unterschreite ich die Stützlast?
Reicht die maximale Nutzlast des Anhängers für mein Transportgut aus?
Ist meine Führerscheinklasse für das Gespann ausreichend?
Welche Anhängerbühnen darf ich mit meinem Auto ziehen?

Wie viel Gewicht darf an mein Fahrzeug angehängt werden? (Anhängelast/Zuglast)

Die Anhängelast ist abhängig von Fahrzeug-Typ bzw. Bauart sowie der Art des Anhängers. Wie viel Gewicht Ihr Fahrzeug ziehen darf können Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) unter O.1  „technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg“ entnehmen und unter O.2  „technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg“. Bei dem „alten Fahrzeugschein“ werden sie unter den Punkten 28 (Anhängerlast kg bei Anhänger mit Bremse) und 29 (bei Anhänger ohne Bremse) fündig.

Beispiel:

Zugfahrzeug: Mittelklasse, Baujahr 2013
technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg:       1.400 kg
technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg:      610 kg

Anhänger: PAA 15 270-170, gebremst:
max. Nutzlast:        1.120 kg
Leergewicht:            380 kg
ergibt
Zul. Gesamtgewicht:    1.500 kg   

Führerscheinklasse und Stützlast außen vor gelassen, darf das Fahrzeug den gebremsten Anhänger mit einem Gewicht von maximal 1.400 kg ziehen. Auch wenn der Anhänger für eine Gesamtmasse von insgesamt 1.500 kg (380 kg Leergewicht, plus 1.120 kg Nutzlast) zugelassen ist und somit noch „Luft nach oben“ ist, darf er aufgrund der PKW-Daten mit lediglich 1.020 kg beladen werden.

Ein Fahrzeug mit größerer Anhängelast, z. B. 1.800 kg, dürfte zwar ein Gewicht von 1.800 kg ziehen, allerdings darf das Gewicht des Anhängers PAA 15 270-170 inkl. Transportgut (zulässige Gesamtmasse) nur maximal 1.500 kg betragen. Der Anhänger darf somit lediglich mit der angegebenen max. Nutzlast von 1.120 kg beladen werden. Die zulässige Gesamtmasse (Leergewicht + Nutzlast) des Anhängers darf nicht überschritten werden, er gilt sonst als überladen.

Hinweis: Je nach Fahrzeugtyp kann in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter den Zusatztexten die zulässige Gesamtmasse der Zugkombination herabgesetzt sein, z. B. auf max. 3.400 kg.

Und was war die Sache mit der "Stützlast“ nochmal?

Die tatsächliche Stützlast ist das Gewicht, welches gerade auf der Anhängerkupplung des ziehenden Fahrzeuges aufliegt. Sowohl Kraftfahrzeug, Anhängerkupplung als auch Anhänger sind nur bis zu einer bestimmten Stützlast ausgelegt. Aus diesem Grund dürfen die angegebenen Maximalwerte von Kraftfahrzeug, Anhängerkupplung und Anhänger nicht überschritten werden. In der Regel finden Sie diese Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (13, Stützlast in kg), in der ABE der Anhängerkupplung und als Aufkleber auf ihrem Fahrzeug/Anhängerkupplung. Die maximale Stützlast des Anhängers können Sie im jeweiligen Datenblatt einsehen. Bitte beachten Sie, dass sich die Stützlast je nach Beladungszustand erhöhen oder verringern kann. Des Weiteren muss die tatsächliche Stützlast min 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers (Gewicht Anhänger inkl.  Transportgut) betragen.

Beispiel: Der Anhänger wiegt inklusive Transportgut 1.800 kg, entsprechend muss die tatsächliche Stützlast min. 72 kg betragen. Beträgt die Last, welche auf die Anhängerkupplung wirkt weniger, kann sich der hintere Teil des Anhängers absenken und über die Fahrbahn schleifen. Sowohl Fahrzeug als auch Anhängerkupplung müssen für diese Stützlast zugelassen sein.


Wie viel darf auf einen Anhänger geladen werden?

Mit wie viel Gewicht ein Anhänger beladen werden darf, zeigt die Nutzlast auf. Das zulässige Gesamtgewicht minus das Leergewicht des Anhängers ergibt die Nutzlast. Der Absenkanhänger AAR 350-150 verfügt über eine zul. Gesamtgewicht von 3.500 kg sowie ein Leergewicht von 900 kg und darf somit mit max. 2.600 kg beladen werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug evtl. für deutlich weniger Zuglast/Anhängelast ausgelegt ist und der Anhänger nicht voll beladen werden darf. Passen Sie in diesem Fall die Zuladung entsprechend an oder wählen Sie einen anderen Anhänger für den Transport.

Welchen Anhänger darf ich eigentlich mit Führerscheinklasse B ziehen?

Mit der Führerscheinklasse B dürfen Sie (nach der Regelung Januar 2013) einen Anhänger ziehen, wenn

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (Leergewicht, plus Nutzlast) nicht 750 kg überschreitet.
  • der Anhänger schwerer als 750 kg ist, aber die Kombination Anhänger und Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht übersteigt. Für die Berechnung der zulässigen Gesamtmasse werden die Werte aus den Fahrzeugpapieren herangezogen. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie diese „technisch zulässige Gesamtmasse in kg“ unter dem Punkt F.1

Hinweis: Je nach Fahrzeugtyp kann in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter den Zusatztexten für F.1 eine Erhöhung  der technisch zulässigen Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb stehen (z. B. von 1.900 kg auf 1.975 kg). Des Weiteren kann dort die zulässige Gesamtmasse der Zugkombination herabgesetzt sein, z. B. auf max. 3.400 kg.

Welche Anhängerbühnen darf mein Auto ziehen?

Genau wie bei einem Anhänger zählt auch bei einer Anhängerbühne das zulässige Gesamtgewicht bzw. Anhängelast sowie die maximale Stützlast. Sollte das Gesamtgewicht der Bühne die für Ihr Fahrzeug zulässige Anhängelast oder Gesamtmasse überschreiten, dürfen Sie die Arbeitsbühne nicht ziehen. Gleiches gilt ggf. für die Stützlast. Des Weiteren darf eine Anhängerbühne nicht als Transportmittel für Material usw. verwendet werden. Sie ist ausschließlich als Höhenzugangstechnik zu verwenden