Scherenhebebühne SB 182 SDL
LKW-Arbeitsbühnen und Anhängerarbeitsbühnen mit Zulassung dürfen im öffentlichen Straßenraum bewegt werden. Selbstfahrende Arbeitsbühnen, z. B. Scheren und Gelenkteleskopbühnen, werden als selbstfahrende Arbeitsmaschine behandelt.
LKW-Arbeitsbühnen verfügen über horizontal-vertikale hydraulische Abstützung, Schräg- oder Klappstützen. Auch LKW-Bühnen ohne Stützen gibt es.
Teleskopbühnen sind in der Regel mit allen Komponenten für den harten Außeneinsatz ausgestattet: Allradantrieb, Geländereifen, hohe Bodenfreiheit, robustes Fahrwerk, Pendelachse und leistungsstarker Diesel-Antrieb.
Diesel Scherenarbeitsbühnen kommen im Außenbereich, Elektro Scherenbühnen im Innenbereich zum Einsatz.
Hybrid-Arbeitsbühnen verfügen über zwei oder mehrere Antriebsarten und werden entsprechend elektrisch oder per Verbrennungsmotor betrieben.
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